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[von Thorsten Solmecke und Ulrich Sengebusch]

Seit vielen Jahren senden, Nacht für Nacht, die Leuchtfeuer ihre Signale in die Dunkelheit. Sie dienen der Schifffahrt als Orientierung und zur Navigation.
Früher waren Kirchen, Häuser und andere markante Erhebungen an den Küsten den Seeleuten Hilfe zur Orientierung – als Tagesmarke, die in der Dunkelheit nicht oder nur sehr schwer auszumachen waren.
Die Geschichte der Leuchttürme an den deutschen Küsten reicht weit zurück. In einem Dokument von 1226 wurde der Leuchtturm Travemünde an der Ostsee als Hafenzeichen – Tagesmarke - erwähnt.
Die Geburtsstunde der Leuchtfeuer begann mit offenen Holz- oder Kohlefeuern auf einer Plattform.
Strandpiraten machten sich dieses an den Küsten zu Nutze und entzündeten offene Feuer an gefährlichen Stellen. Schiffe mit wertvoller Ladung liefen auf und das Strandrecht sah vor, dass alles an Land gespülte Strandgut dem Finder oder dem Besitzer des Landes gehört. Viele Schiffe verloren ihre Ladung und ihre Mannschaft...
Diese Zeiten sind lange vorbei. Auch die Zeiten, wo auf hohen Türmen offene Feuer brannten. Nicht selten fiel ein Turm dem Feuer zum Opfer. Später wurden diese durch Kerzendocht- und Petroleumlampen, durch Lampen mit Gas und heute durch das elektrische Licht ersetzt.
Mit dem Fortschritt der Technik wurden verschiedene Lichtzeichen festgelegt: feste, unterbrochene oder durch Sektoren gekennzeichnete. Jeder Leuchtturm hat sein eigenes unverwechselbares Signal, welches in den Seekarten eingezeichnet und in den Mitteilungen für Seefahrer veröffentlicht ist.
Leuchttürme, die an unseren Küsten gebaut wurden, erhielten ihre eigene Kennung. Weitere errichtete Leuchttürme bekamen individuelle Signale, so dass es auf See zu keiner Verwechslung kommen kann. Nicht nur die Kennung in der Nacht ist individuell sondern auch die der Tagesmarken, jeder Turm bekommt seinen eigenen Anstrich.
Wann der erste Turm vor vielen Jahren an der deutschen Küste seine Kennung erhielt, wird in einer verstaubten Akte in einem Archiv zu lesen sein. Wangerooge und Neuwerk sind sich da nicht einig …
Heute sind die Leuchttürme im Besitz des Bundes und die anfallenden Aufgaben werden durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen übernommen. Für die Festlegung der Kennung ist im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, mit Hilfe der Fachstelle für Verkehrstechnik, die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord in Kiel und Nordwest in Aurich zuständig.

Bild © Leuchttuerme.de